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Unser
Leistungsprofil für Sie
Miethäuser- und Mietwohnungsverwaltung
- Abschluß
von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers
- Mietinkasso:
treuhänderische Verwaltung von Kautionen und Abrechnungen gegenüber
dem Mieter
- Bearbeitung
bei Mieterwechsel (Abnahme, Übergabe der Wohnung, Erteilung von
Reparaturaufträgen)
-
Neuvermietung
-
Mieterhöhungsverlangen - gemäß den gesetzlichen Möglichkeiten
- durchzusetzen
- Forderungsdurchsetzung
aus Mietverhältnissen, Gewährleistungs- und Versicherungsansprüchen
-
Jahres- und Einzelabrechnung für Mieter und Eigentümer
-
Gesamte Abwicklung mit Behörden, soweit es die laufende Verwaltung
des Anwesens betrifft, in Abstimmung mit dem Hauseigentümer
-
Abschluß und Kündigung von Versicherungsverträgen
-
Einstellung von Hilfskräften (Hausmeister und dgl.)
Die
technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer:
- Überwachung
des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger
Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
-
Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen unter Auswahl
geeigneter Fachfirmen
-
Abschluß von Wartungsverträgen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Ein
Haus- bzw. Mietverwaltungsvertrag ist von beiden Vertragspartnern
mit einer Frist von drei Monaten kündbar.
Die
Konditionen sind frei verhandelbar.
Verwaltung von Eigentümergemeinschaften (Wohnungseigentumsgesetz-Verwaltung)
Die
Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz
(WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen
Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Der
Verwalter wird durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender,
organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht gewährleisten, das
heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines
ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei wird er alle mit der Verwaltung
zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten
und durchsetzen.
Er
wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als Ganzes betreffen,
der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen
geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung
von Spezialisten und Gutachtern.
Die
Aufgaben sind unter anderem:
-
Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung.
- Einberufung
und Durchführung der Eigentümerversammlung.
-
Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
-
Aufstellung des Wirtschaftsplanes.
-
Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen.
-
Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen
Gelder und sonstiger Vermögensgegenstände
der Gemeinschaft.
-
Entgegennahme und Abführung von Geldern im Zusammenhang mit der
ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
-
Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an
die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind.
-
Abschluß von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die
Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z.B. Kündigung
von Verträgen).
-
Abschluß und Controlling von Versicherungen, soweit sie gesetzlich
vorgesehen oder durch.Eigentümerversammlung
beschlossen wurden.
-
Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit.
Der
Verwalter wird den Mitgliedern des Eigentümerbeirates jederzeit
Auskunft über seine Wirtschaftsführung erteilen und Einblick in
die die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen gewähren.
Die
Vertragsdauer wird in der Regel bei einer Verwalterbestellung festgelegt.
Die Konditionen über eine WEG-Verwaltung sind frei verhandelbar.
Unser
Service ist nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. schalten wir
eine erfahrene Anwaltskanzlei ein.
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